DERZEIT SIND KEINE PARZELLEN FREI!
Dennoch können Sie sich in eine Bewerberliste eintragen, auf die wir zurückgreifen, falls wieder eine Parzelle frei wird.
Eine Bewerbung sollte Kontaktinformationen, die beworbene Parzelle und einige Informationen über den Bewerber enthalten. Desweiteren wäre es wünschenswert, wenn Sie einige Zeilen über sich schreiben würden, was Sie unter "kleingärtnern" verstehen, wie die Vorstellungen sind und warum Sie sich bewerben, damit wir vorab schon einige Informationen über ihre Vorstellungen haben.
Der Vorstand wird Sie dann zu einem Termin einladen und wir werden dann die Fragen die Sie haben, beantworten. Über Kosten und Preise können wir Ihnen hier keine Information geben.
Bewerbungen in Papierform an:
Gartenfreunde Heidacker e.V.
Heidackerstrasse 29
48429 Rheine
oder per E-Mail an
vorstand@gartenfreunde.heidacker.de
ZUR BEACHTUNG
Gärten, die bei ebay oder in Kleinanzeigen angeboten werden, erwecken den Anschein, als ob man einen Kleingarten "kaufen" könne! Dem ist aber nicht so!
Die Gartenparzelle kann nur verpachtet, aber nicht erworben werden. Und über eine Neuverpachtung entscheidet allein der Vorstand!
Warnung: Gehen Sie vorab keinen "Kaufvertrag" mit einem Pächter einer Gartenparzelle ein oder übergeben Sie eine Kaufsumme, bevor Sie sich mit dem Vorstand verständigt haben.
Der reguläre Vorgang ist folgendermaßen.
- Der scheidende Pächter kündigt beim Vorstand seine Parzelle.
- Der Vorstand nimmt Bewerbungen als Mitglieder und neue Pächter/Pächterin an. Der scheidende Pächter kann selbstverständlich einen oder mehrere Nachfolger vorschlagen.
- Der Vorstand entscheidet, ob ein Bewerber oder eine Bewerberin geeignet ist, und läßt diesen einen Aufnahmeantrag und einen Pachtvertrag unterzeichnen.
- Mit dem Vorstand und dem neuen Pächter/Pächterin wird ein Übernahmevertrag aufgesetzt, in dem eine bestimmte Summe benannt wird, die sich nach dem Zustand der Laube und des Garten ausrichtet. - - Mit diesem Geldbetrag erwirbt der neue Pächter als Eigentum allein die Laube und die Bepflanzung der Parzelle. Aus diesem Geldbetrag wird auch der scheidende Pächter entschädigt.